Mietbedingungen/AGB´s

Mietpreise:
• Der  Mietpreis wird im unterschriebenen Mietvertrag festgelegt.
•250 freie Kilometer/Miettag, danach 0,40 € je weiteren gefahrenen Kilometer.
•spezielle Versicherungen für Vermietfahrzeuge liegt vor, Vollkaskoversicherung und  Teilkasko mit  je 1500,- € Selbstbeteiligung.
• Es gilt die zum Abrechnungszeitpunkt jeweilig gültige Mehrwertsteuer.
• Schutzbrief für In-und Ausland. Kann auf Wunsch eingesehen und ausgehändigt werden.


Berechnung:
Die Berechnung des Mietpreises erfolgt bis zur tatsächlichen Fahrzeugrücknahme. Die Rücknahme ist im Mietvertrag festgelegt. Wird das Wohnmobil vor der vereinbarten Zeit zurückgegeben, reduziert sich der Mietpreis nicht.
Zahlungsweise
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des gesamten Mietpreises, mindestens jedoch 250,- € fällig, bei Buchungen aus dem Ausland 500,- €  sind sofort fällig. Die Restsumme ist bis spätestens 4 Wochen vor Mietantritt ohne weitere Aufforderungen zu zahlen. Übersteigt der Mietpreis nicht die Anzahlung, ist der gesamte Mietpreis bei Vertragsabschluss fällig. Mahngebühren werden mit 10,-€ pro Mahnung berechnet.
Kaution
Bei der Übergabe des Reisemobils ist eine Kaution in Höhe von 1.500,-€ in  Bar oder Vorabüberweisung zu hinterlegen (es besteht die Möglichkeit eine Kautionsversicherung abzuschließen). Die Kaution wird dem Mieter auf dem Übergabeprotokoll quittiert. Wird das Reisemobil ohne Beschädigung zur vereinbarten Zeit zurückgegeben, erhält der Mieter die Kaution in Bar oder per Überweisung zurück. Liegt eine Beschädigung vor oder wird das Wohnmobil zu spät zurückgegeben, kann die volle Kaution einbehalten werden, bis die Höhe des Schadens ermittelt ist.
Auslandsfahrten
Fahrten sind ausschließlich ins europäische Ausland erlaubt. Fahrten ins Ausland, wo nicht eindeutig der Versicherungsschutz durch den Haftpflichtversicherer gewährleistet ist, sind zu unterlassen. Bei Zweifel bedarf es der Klärung vor Übernahme des Wohnmobils durch den Mieter und Vermieter. Entstehen im Reisegebiet Unruhen oder kriegerische Handlungen, so ist dieses Gebiet sofort zu verlassen. Der Mieter haftet im vollem Umfang für Folgeschäden.
Rücktrittskosten
Bis 90 Tage vor Reiseantritt 20% der Gesamtmiete. Bis 60 Tage vor Reiseantritt 40% der Gesamtmiete. Bis 30 Tage vor Reiseantritt 60% der Gesamtmiete. Ab 29 Tage vor Reiseantritt 100% der Gesamtmiete. Wird das Reisemobil ohne Rücktrittserklärung nicht übernommen, ist der volle Gesamtmietpreis zu zahlen. Ein vom Mieter gestellter Ersatzmieter muss nicht in jedem Fall vom Vermieter angenommen werden.
Reparaturen
Unfallreparaturen am Mietfahrzeug bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Vermieters.
Unfall
Bei jedem entstandenen Unfall, Vandalismus, Brand, Wildschaden oder Diebstahl ist immer die zuständige Polizei zu verständigen. Zusätzlich ist ein Unfallmeldeformular mit den Angaben der Unfallbeteiligten bei der Rückgabe vorzulegen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Vermieter ist in jedem Fall telefonisch, per E-Mail oder per Fax zu verständigen. Der Vermieter behält sich vor, weitere Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen.
Übergabe, Rückgabe, Reinigung
Die Servicepauschale fällt einmalig pro Anmietung an und beinhaltet die betriebsbereite Übergabe des Fahrzeugs einschließlich einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung, zwei volle Gasbehälter (je 11 kg) und das Toilettenkonzentrat. Treibstoff und Betriebskosten sind nicht im Mietpreis enthalten und gehen zu Lasten des Mieters.
•Die Füllmenge des Kraftstofftanks und des Add Blue Tanks  müssen bei Rückgabe, der auf dem Übergabeprotokoll vermerkten Füllmengen entsprechen.
•Das Reisemobil kann am vereinbarten Tag lt. Mietvertrag zur vereinbarten Zeit übernommen werden.
•Der Mieter hat bei nicht Einhalten des vereinbarten Abholtermins unter Umständen mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen, da andere Übergaben oder sonstige Termine ggfs. vorgezogen werden. Auch behalten wir uns vor, die Übergabe in diesem Fall ohne anteilige Erstattung des Mietpreises erst am zweiten Miettag vormittags durchzuführen.
•Die Rückgabe des Wohnmobils erfolgt am letzten Miettag zur vereinbarten Zeit .
•Die Rückgabezeit wird im Mietvertrag festgelegt und ist unbedingt einzuhalten.
•Wird das Reisemobil verspätet zurückgebracht, berechnen wir pro Stunde Verspätung eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 30,- €.
•Auch haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden (z.B. Nachfolgetermine können nicht eingehalten werden).
•Das Wohnmobil ist innen – alle Schränke, Fächer, Schubkästen, Kühlschrank, Nasszelle, Toilette, Führerhaus und Fußboden sind feucht auszuwischen – im gereinigten Zustand zu übergeben.
•Der Fäkalientank der Toilette ist zu entleeren und auszuspülen.
•Der Abwassertank ist ebenfalls zu entleeren.
•Keine Scheuermittel für die Reinigung verwenden, Fenster nicht mit spiritushaltigen Reinigungsmitteln reinigen. Für Schäden haftet der Mieter.
•Ist die Reinigung nicht oder nur zum Teil erfolgt, so hat der Mieter für eine Innenreinigung 90,-€ und für eine Toilettenreinigung zusätzlich 110,-€ zu zahlen.
Versicherungsschutz
Haftpflichtversicherung – unbegrenzte Deckung, Voll-und Teilkasko 1.500,-€ SB speziell für Vermietfahrzeuge sind abgeschlossen.
Haftung des Mieters
Der Mieter haftet im Rahmen der jeweiligen Beträge der Selbstbeteiligung der einzelnen Versicherungen je Schadensfall in voller Höhe. Bei Schäden, welche von der jeweiligen Versicherung nicht anerkannt oder abgelehnt werden, haftet der Mieter in vollem Umfang. Gründe hierfür kann Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Alkohol oder Drogenkonsum sein. Weiterhin gelten die Bedingungen der jeweiligen Versicherungen.
Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit dies im Rahmen der für das Wohnmobil abgeschlossenen Versicherung abgedeckt ist. Für durch die Versicherungen nicht abgedeckte Schäden haftet der Vermieter nur, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
Fahrer
Nutzung für Fahrzeuge bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht. Die Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt, im Mietvertrag angegeben sein und mindestens zwei Jahre im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse sein. Für Fahrzeuge über 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht, die Fahrer müssen mindestens 23 Jahre alt, im Mietvertrag angegeben sein und mindestens zwei Jahre im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse sein.
Nutzung
Das Wohnmobil darf nur zu Camping üblichen Zwecken benutzt werden, keine Festivalbesuche, nicht weiter- bzw. untervermietet werden und nicht von Personen mit ansteckenden oder anzeigepflichtigen Krankheiten benutzt werden. Rauchen ist ausdrücklich verboten. Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet, bei Missachtung fällt eine Gebühr von 250€ an und der Mieter haftet für jeden erkennbaren Schaden zusätzlich.

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